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Vorteilhaft für Arbeitgeber und Mitarbeiter

Ein unterschätztes Potenzial

Viele Firmen zögern, ihre Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen. Doch das Modell bietet Beschäftigten und Arbeitgebern Vorteile.

01.12.2016

Die Beteiligung von Mitarbeitern im und am Unternehmen hat in Deutschland eine lange Tradition. Schon 1847 beteiligte der Nationalökonom Johann Heinrich von Thünen die Arbeiter auf seinem Gut Tellow in Mecklenburg an dessen Erträgen, um neben der Kaufkraft und der Vermögensbildung der Mitarbeiter auch deren Enga­gement und Identifikation zu fördern.

1890 führte der Berliner Unternehmer Otto Lilienthal ein Modell zur Gewinn­beteiligung ein als Anreiz für effektive und qualitativ hochwertige Arbeit sowie zur Bindung der Belegschaft ans Unternehmen. Und Ernst Abbe verfolgte 1896 mit der Einführung einer Mitarbeiterbeteiligung bei den Optischen Werkstätten Carl Zeiss in Jena das Ziel, die Mitarbeiter fair am gemeinsamen Erfolg des Unternehmens zu beteiligen und gleichzeitig einen Teil der Löhne flexibler zu gestalten.

Deutschland – ein Schwellenland
„Vermögensbildung, eine gleichmäßige Vermögensverteilung und die Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten am Erfolg und am Wachstum der Unternehmen sind ein zentraler Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland.“ Diese Passage stammt aus einem Referentenentwurf, den das Bundeswirtschaftsminis­te­rium Mitte der 50er Jahre verfasst hat. Hausherr war damals Ludwig Erhard, der Vater der Sozialen Marktwirtschaft.

Seit den 60er Jahren ist es Marktpraxis in Deutschland, dass börsennotierte Unter­nehmen ihren Mitarbeitern im Rahmen von Beteiligungsprogrammen in der Regel einmal jährlich die Möglichkeit anbieten, Aktien des Unternehmens zu reduzierten Börsenpreisen zu erwerben. Auch einige mittelständische Unternehmen unterbreiten ihren Mitarbeitern Offerten zur Kapital­beteiligung am eigenen Arbeitgeber, meist in Form von stillen Beteiligungen oder Genussrechten, darunter einige Firmen schon seit mehreren Jahrzehnten.

Steuerliche Vorteile
Aktuell bieten erst rund drei Prozent der deutschen Unternehmen ihren Mitarbeitern diese Form der Kapitalbeteiligung an. Das ähnelt im europäischen Vergleich dem Status eines Schwellenlandes, obwohl Bundeskanzlerin Angela Merkel unlängst feststellte: „Wir müssen die Einkommen der Arbeitnehmer stärker an die Entwicklung der Kapitaleinkünfte koppeln. Die Löhne haben sich in den letzten Jahren sehr moderat entwickelt, während die Gewinne aus Kapitaleinnahmen deutlich stärker gestie­gen sind. Mit Investivlöhnen können Arbeit­nehmer als Teil ihres Einkommens an der Entwicklung des Kapitals ihres Unternehmens teilhaben.“

Fakt ist, dass sich im Gegensatz zu ­vie­len anderen europäischen Ländern und ins­­besondere zu den USA die Idee der ak­tienbasierten Mitarbeiterbeteiligung nie auf breiter Front durchsetzen konnte – trotz guter Ansätze und eines hervorragenden wirtschaftlichen Umfelds in Deutschland. Rückblickend gab man hier der betrieb­lichen Mitbestimmung Mitte der 1970er Jahre den Vorzug vor der Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter.

Die Folgen sind bekannt: Die Vermögenskonzentration in Deutschland nahm bis heute Jahr für Jahr zu. Die Masse der Deutschen nahm und nimmt am wirtschaftlichen Erfolg der heimischen Industrie in Form von Kurssteigerungen und Dividendenzahlungen nicht teil. Im Vergleich zu den europäischen Nachbarn bilden die Deutschen nur wenig Vermögen und legen ihr Geld bevorzugt in wenig rentierlichen Spareinlagen an. Diese Anlageformen lei­den im Vergleich zu Beteiligungen am Kapital der erfolgreichen Unternehmen unter ei­nem klaren Renditenachteil, der durch die Niedrig-  und Nullzinspolitik der Europäi­schen Zentralbank noch weiter verstärkt wird.

Es fehlt in Deutschland an einer Ak­tien- und Beteiligungskultur, die die Vermögens­­bildung der Arbeitnehmer und damit auch die Bildung von Kapital zur Altersvor­sorge nachhaltig stärkt. Zu dieser Entwicklung hat nicht zuletzt auch die Politik beigetragen.

Im internationalen Vergleich steht Deutschland bei der Verbreitung der Mitarbeiterbeteiligung nicht gut da. Das gilt auch im Hinblick auf die Vermögensbildung und -verteilung. Nur etwa 800.000 Beschäf­tigte sind gleichzeitig Belegschafts­aktio­näre in Deutschland. In Frankreich sind es rund 3,3 Millionen und in Großbritannien circa 2,2 Millionen Arbeitnehmer. Zudem fällt die steuerliche Förderung in Deutschland deutlich geringer aus als
in unseren Nachbarstaaten. Beträgt der Frei­betrag hierzulande nur 360 Euro, liegt er etwa in Österreich bei 3000 Euro. In Frankreich und Großbritannien bewegen sich die steuerlichen Vorteile für bestimmte Beteiligungsmodelle in ähnlicher Höhe.